Ziele der Unternehmensinsolvenz

Ziele der UnternehmensinsolvenzNach § 1 Inso dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.

Zufällige Partnerkanzleien

Alle Kanzleien

Neuigkeiten im Insolvenzrecht

Rückzahlung des vorausbezahlten Reispreises bei Insolvenz des Reiseveranstalters

11.NovemberRückzahlung des vorausbezahlten Reispreises bei Insolvenz des Reiseveranstalters Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Urteil vom 02.11.2011 die Entscheidung des Landgerichts, dass ein Reisender, der einen ... mehr

Die Rechtsposition als Halter eines KFZ gehört nicht zur Insolvenzmasse

12.SeptemberDie Rechtsposition als Halter eines KFZ gehört nicht zur Insolvenzmasse Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kfz zur Insolvenzmasse gehört, in einem ... mehr

Beratervergütung in der Krise

22.JuniBeratervergütung in der Krise Anfechtbarkeit oder Bargeschäft? Mit Urteil vom 13.04.2006 zum Aktenzeichen XI ZR 158/05 hat der BGH folgendes entschieden: Erbringt ein ... mehr

Weitere Artikel im Insolvenzrecht