Ziele der Unternehmensinsolvenz
Nach § 1 Inso dient das Insolvenzverfahren dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien.
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Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters
2.Juli: Nach herrschender Rechtsprechung hat der Insolvenzverwalter kein Kündigungsrecht für den vom ...
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