Rechte und Pflichten

Rechte und PflichtenIm Insolvenzverfahren ist die rechtliche Stellung des Schuldners in Bezug auf das insolvenzbefangene Vermögen stark eingeschränkt. Ihm verbleiben aber wichtige Rechte, die geeignet sind, den Verlauf des Verfahrens zu beeinflussen.

Die Rechte des Schuldners im Insolvenzverfahren:

Mit der Insolvenzeröffnung geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Folgende Pflichten hat der Schuldner bzw. die Geschäftsführung der insolventen Gesellschaft wahrzunehmen.

Die Pflichten des Schuldners im Insolvenzverfahren

Zufällige Partnerkanzleien

Alle Kanzleien

Neuigkeiten im Insolvenzrecht

Rückzahlung des vorausbezahlten Reispreises bei Insolvenz des Reiseveranstalters

11.NovemberRückzahlung des vorausbezahlten Reispreises bei Insolvenz des Reiseveranstalters Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Urteil vom 02.11.2011 die Entscheidung des Landgerichts, dass ein Reisender, der einen ... mehr

Die Rechtsposition als Halter eines KFZ gehört nicht zur Insolvenzmasse

12.SeptemberDie Rechtsposition als Halter eines KFZ gehört nicht zur Insolvenzmasse Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kfz zur Insolvenzmasse gehört, in einem ... mehr

Beratervergütung in der Krise

22.JuniBeratervergütung in der Krise Anfechtbarkeit oder Bargeschäft? Mit Urteil vom 13.04.2006 zum Aktenzeichen XI ZR 158/05 hat der BGH folgendes entschieden: Erbringt ein ... mehr

Weitere Artikel im Insolvenzrecht