Insolvenzplan bei Unternehmensinsolvenz

Insolvenzplan bei UnternehmensinsolvenzIn einem Insolvenzplan werden die Befriedigung der Absonderungsberechtigten und der Insolvenzgläubiger sowie die Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse geregelt. Zusätzlich kann eine von der Vorgabe der Insolvenzordnung abweichende Haftungsvereinbarung des Schuldners nach Beendigung des Verfahrens geschlossen werden.

Der Insolvenzplan gliedert sich in einen darstellenden und einen gestaltenden Teil. Der darstellende Teil soll alle Angaben zu Grundlagen und Auswirkungen des Plans enthalten, die für die Entscheidung der Gläubiger und für die abschließende Prüfung des Insolvenzgerichts erheblich sind. Im darstellenden Teil wird dann festgelegt, wie die Rechtsstellung der Beteiligten geändert werden soll.

Das Insolvenzplanverfahren gliedert sich grob wie folgt.

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