Insolvenzgründe sind Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.
Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist nur beim Eigenantrag des Schuldners Insolvenzgrund. Drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.
Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund. Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermögens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zu Grunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Auch bei der GmbH & Co KG ist die Überschuldung Insolvenzgrund. Zu beachten ist insbesondere, dass die Überschuldungsprüfung für die KG und die GmbH getrennt zu erfolgen hat.
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