Bis 2007 konnte man davon ausgehen, dass auf je 10.000 Unternehmen ca. 130 Insolvenzen entfielen. Innerhalb der Europäischen Union lag Deutschland damit im Mittelfeld. Spitzenreiter ist Österreich mit 288 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen. In Deutschland gab es beispielsweise im Jahr 2004 115.700 Gesamtinsolvenzen, wovon 39.600 Unternehmensinsolvenzen waren.
Seit der Wirtschaftskrise, die in der zweiten Jahreshälfte 2008 ihren Anfang nahm, dürften sich diese Zahlen dramatisch nach oben entwickeln.
Bei der Unternehmensinsolvenz ist das vorrangige Ziel des Insolvenzverwalters, die Forderungen der Gläubiger dadurch zu verwerten, dass die sog. Insolvenzmasse verteilt wird. Vorher werden jedoch noch die sog. Massekosten (§§ 54, 55 InsO., Gerichtkosten, Verwaltervergütung) befriedigt. Nachdem darauffolgend die absonderungsberechtigten Gläubiger bedient worden, wird die verbliebene Insolvenzmasse gleichmäßig unter den Gläubigern verteilt.
Seit der Novellierung des Insolvenzrechts soll ein Unternehmen, welches Insolvenz beantragt hat, wenn möglich, erhalten bleiben und saniert werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Insolvenzplan.
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