Was bleibt nach einer Privatinsolvenz

Was bleibt nach einer PrivatinsolvenzNach § 35 inso erfasst das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt. Erfasst ist also grundsätzlich erst einmal alles, also dingliche Rechte, Forderungen, Immaterialgüterrechte, das Unternehmen, die Firma, Gesellschaftsrechte, etc.Nicht zur Insolvenzmasse gehören unpfändbare Gegenstände und der gewöhnliche Hausrat des Schuldners. Interessant sind hier insbesondere die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen, nach denen bei einem Schuldner ohne Unterhalsverpflichtungen mindestens 985 Euro unpfändbar sind. Die pfändungsfreien Beträge erhöhen sich bei höherem Einkommen und bestehenden Unterhaltspflichten.

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