Pflichten im Falle der Privatinsolvenz

Pflichten im Falle der PrivatinsolvenzVerpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages.

Als natürliche Person besteht keine Verpflichtung selbst Insolvenzantrag zu stellen. Das Gesetz beschränkt sich darauf, dem insolventen Schuldner bestimmte Gefährdungen der Gläubiger zu untersagen (283 ff. StGB). Wer Restschuldbefreiung anstrebt, hat die Obliegenheit, eine von Gläubigern beantragte Insolvenzeröffnung nicht willkürlich zu verzügern. (290 I nr. 4)

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