Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages.
Als natürliche Person besteht keine Verpflichtung selbst Insolvenzantrag zu stellen. Das Gesetz beschränkt sich darauf, dem insolventen Schuldner bestimmte Gefährdungen der Gläubiger zu untersagen (283 ff. StGB). Wer Restschuldbefreiung anstrebt, hat die Obliegenheit, eine von Gläubigern beantragte Insolvenzeröffnung nicht willkürlich zu verzügern. (290 I nr. 4)
11.November
Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Urteil vom 02.11.2011 die Entscheidung des Landgerichts, dass ein Reisender, der einen ... mehr
12.September
Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kfz zur Insolvenzmasse gehört, in einem ... mehr
22.Juni
Anfechtbarkeit oder Bargeschäft? Mit Urteil vom 13.04.2006 zum Aktenzeichen XI ZR 158/05 hat der BGH folgendes entschieden: Erbringt ein ... mehr