Verbraucherinsolvenzverfahren
Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren (umgangssprachlich Privatinsolvenz) wurde vor einigen Jahren ein gesondert geregeltes und vereinfachtes Insolvenzverfahren für natürliche Personen zur Verfügung gestellt, die im privaten Bereich zahlungsunfähig geworden sind. Es beginnt mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch, geht dann weiter über das gerichtliche Eröffnungsverfahren, das Schuldenbereinigungsplanverfahren, mündet im Insolvenzverfahren und endet mit dem Restschuldbefreiungsverfahren. Nach erfolgreichem Durchlaufen der Restschuldbefreiungsphase steht dann das Ziel: die Zahlungsentpflichtung durch Gerichtsbeschluss, die sog. Restschuldbefreiung.
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Aktuelle Neuigkeiten
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