Mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren (umgangssprachlich Privatinsolvenz) wurde vor einigen Jahren ein gesondert geregeltes und vereinfachtes Insolvenzverfahren für natürliche Personen zur Verfügung gestellt, die im privaten Bereich zahlungsunfähig geworden sind. Es beginnt mit dem außergerichtlichen Einigungsversuch, geht dann weiter über das gerichtliche Eröffnungsverfahren, das Schuldenbereinigungsplanverfahren, mündet im Insolvenzverfahren und endet mit dem Restschuldbefreiungsverfahren. Nach erfolgreichem Durchlaufen der Restschuldbefreiungsphase steht dann das Ziel: die Zahlungsentpflichtung durch Gerichtsbeschluss, die sog. Restschuldbefreiung.
11.November
Der Bundesgerichtshof bestätigte mit Urteil vom 02.11.2011 die Entscheidung des Landgerichts, dass ein Reisender, der einen ... mehr
12.September
Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung, dass die Rechtsposition als Halter eines Kfz zur Insolvenzmasse gehört, in einem ... mehr
22.Juni
Anfechtbarkeit oder Bargeschäft? Mit Urteil vom 13.04.2006 zum Aktenzeichen XI ZR 158/05 hat der BGH folgendes entschieden: Erbringt ein ... mehr