Das Insolvenzrecht in Deutschland befasst sich, als Teilgebiet des deutschen Zivilrechts, mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Das Wort "Insolvenz" leitet sich aus dem lateinischen Wort Insolvens ab, welches die Bedeutung "nicht lösend" hat - beispielsweise Schuldscheine, die man nicht einlösen kann.
Umgangssprachlich wird die Insolvenz auch mit Konkurs bezeichnet. Ob nun Konkurs oder Insolvenz, in jedem Fall ist die Eigenschaft eines Schuldners gemeint, seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen zu können.
Das moderne Insolvenzverfahren in Deutschland gibt dem Schuldner die Möglichkeit, seine Zahlungsfähigkeit entweder wiederherzustellen oder aber sein Verfahren geordnet abzuwickeln. Ein Ziel ist sowohl im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens als auch bei der Unternehmensinsolvenz wieder am Wirtschaftsleben teilhaben zu können.
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